In exponierter Lage mitten auf dem Plöner Marktplatz steht die Nikolaikirche, eines der Wahrzeichen der Stadt Plön. Für die in und um Plön lebenden Menschen ist sie kultureller Anlaufpunkt. Die Kirche ist gelistet als eines der Kulturdenkmäler Schleswig-Holsteins. In ihr finden das ganze Jahr über regelmäßige Gottesdienste, sowie zahlreiche Konzerte, Gedenk- und Schulveranstaltungen und andere Kulturveranstaltungen statt, auch mit überregionaler Bedeutung. Die Kirche ist ein Publikumsmagnet für viele Menschen, die unsere Stadt als Touristen besuchen und wird aufgrund ihres besonders gestalteten und klaren Innenraums sehr geschätzt. Auch für Menschen, die wenig mit „Kirche“ anfangen können, ist sie fester Bestandteil des Plöner Stadtzentrums.
Die Nikolaikirche stammt ursprünglich aus dem 12. Jahrhundert, 1691 wurde die mittelalterliche Holzkirche durch einen Steinbau ersetzt. Dieser brannte 1864 aus und vier Jahre später wurde die Kirche in ihrer heutigen Form wiedereröffnet. 1984 ist sie noch einmal umgestaltet worden und erhielt 2004 ein neues Dach. Leider ist das Bestehen der Nikolaikirche gefährdet. Die Bausubstanz ist stark sanierungsbedürftig.
Ein umfangreiches Sanierungsgutachten hat ergeben, dass für den Substanzerhalt der Kirche Sanierungskosten in Höhe von rund 3 Mio. EUR anfallen. Allein für die statische Ertüchtigung der Dachkonstruktion aus dem 19. Jahrhundert, die derzeit die Kirchenwände auseinander drückt, beträgt der Sanierungsaufwand 1,2 Mio EUR. Diese Maßnahme erlaubt keinen Aufschub und muss als erstes in Angriff genommen werden. Die Kosten der geplanten Sanierungsmaßnahmen überfordern unsere Kirchengemeinde bei weitem. Um die Nikolaikirche weiterhin nutzen zu können, sind wir auf umfängliche Hilfen angewiesen.
Für den 1. Bauabschnitt haben wir bei diversen Stiftungen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 810.000 EUR beantragt. 170.000 EUR können wir aus Gemeinderücklagen aufbringen, 120.000 EUR sind als Darlehen unseres Kirchenkreises vorgesehen, die restlichen 100.000 EUR erhoffen wir uns aus privaten Spenden. Wir sichern mit dieser Maßnahme den Bestand der Kirche damit der vielleicht schönste Raum in Plön auch in Zukunft nachhaltig genutzt werden kann. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende, die Nikolaikirche als eines der Zentren öffentlichen Lebens in Plön zu erhalten.
Weiterführende Informtionen
Wie können Sie spenden?
Sie leisten eine Einzelspende.
Statt eines Geschenkes spenden Freunde und Bekannte auf Ihren Wunsch hin anlässlich eines Ihrer privaten Festtage oder eines Jubiläums für die Kirche.
Steuerbegünstigt spenden
Spenden an die Kirchengemeinde für den Erhalt der Nikolaikirche sind vom zu versteuernden Einkommen bis zu einer Höhe von 20% absetzbar, da diese als gemeinnützige Institution anerkannt ist. Ab einer Spende von 200 EUR erhalten Sie von uns nach spätestens zwei Monaten eine steuerlich absetzbare Zuwendungsbestätigung. Für geringere Beträge genügt der Zahlungsbeleg der Bank als Nachweis.
Wofür wird Ihre Spende verwendet?
Sie spenden für die Sanierung der Nikolaikirche in Plön, damit die Einzigartikeit der Kirche erhalten bleibt.
Spendenliste
Wir danken unseren Spendern, das gilt sowohl für die namentlich Erwähnten als auch für diejenigen, die in der Kirche vor Ort spenden.
Wir aktualisieren die Spendenlisten ab 2025 monatlich.
Wenn Sie nicht in der Spendenliste genannt werden möchten, teilen Sie uns dieses bitte über das anliegende Kontaktformular mit.
Testamentspende oder Vermächtnis
Kirchen sind Gotteshäuser für die Menschen. Die Nikolaikirche ist ein Ort der Begegnung. In ihr finden Gottesdienste, Konzerte, Gedenk- und Schulveranstaltungen sowie andere Kulturveranstaltungen statt, zum Teil überregionaler Bedeutung. Die Kirche ist ein Publikumsmagnet für viele Menschen, die die Stadt Plön als Touristen besuchen, und wird aufgrund ihres besonders gestalteten und klaren Innenraums sehr geschätzt. Auch für Menschen, die wenig mit „Kirche“ anfangen können, ist sie fester Bestandteil des Plöner Stadtzentrums.
Liegt Ihnen die Nikolaikirche am Herzen? Und haben Sie den Wunsch, über Ihr Leben hinaus etwas Bleibendes zu hinterlassen, und auch nach Ihrem Tod noch Gutes zu bewirken? - Das ist möglich mit einer Testamentsspende oder einem Vermächtnis zugunsten des Erhalts der Plöner Nikolaikirche.
Sie haben die Möglichkeit, die Kirchengemeinde Plön ganz oder anteilig als Erben einzusetzen oder ein Vermächtnis zugunsten der Kirchengemeinde auszusetzen, das der oder die von Ihnen eingesetzten Erben dann später erfüllen. Erforderlich ist dafür nur, dass Sie ein Testament errichten, in dem Sie die Erbeinsetzung oder das Vermächtnis aufschreiben. Das Schöne daran ist: Als gemeinnützige Körperschaft ist die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Plön von der Erbschaftssteuer befreit. Damit kommt das vererbte Vermögen in gesamter Höhe dem guten Zweck zugute.
Die Steuerbefreiung gilt übrigens auch, wenn Sie bereits zu Lebzeiten die Kirchengemeinde Plön mit einer Schenkung oder Spende bedenken. In diesem Fall können Sie sogar noch miterleben, wie wir Ihre Zuwendung verwenden!
Falls Sie eine Testamentsspende oder ein Vermächtnis in Erwägung ziehen, wenden Sie sich gern vertrauensvoll an den Vorsitzenden des Kirchengemeinderats, Pastor Lutz Thiele, der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Plön (Mail: buero@kirche-ploen.de)
Was macht eine Kirchengemeinde mit der Kirchensteuer? Warum kommt sie damit nicht aus?
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Plön erhält Kirchensteuermittel je nach Anzahl der Kirchenmitglieder. Für jedes Kirchenmitglied in der Gemeinde gibt es die gleiche Summe, egal wieviel Kirchensteuern es bezahlt hat bzw. wieviel Kirchensteuern in der Gemeinde gezahlt wurden.
Die Kirchengemeinde Plön hat für ihre rd. 5.000 Gemeindemitglieder im Jahr 2023 eine Kirchensteuerzuweisung von rd. 350.000 Euro erhalten.
Davon finanziert die Kirchengemeinde
den laufenden Gottesdienstbetrieb
die Kirchenmusik
die Trägeranteile in den 3 Kindertagesstätten
die Konfirmandenarbeit
die Arbeit mit Senioren
das Kirchenbüro
die Unterhaltung von 4 Kirchen, 1 Gemeindehaus und 2 Pastoraten
Überschüsse aus dem Haushalt wurden in der Vergangenheit jeweils der allgemeinen Ausgleichsrücklage, aus der bei sinkenden Kirchensteuerzuweisungen die Gehälter der Mitarbeitenden weitergezahlt werden, und der Baurücklage, die der Unterhaltung der Gebäude und kirchlichen Wegeflächen dient, zugeführt.